Seminare Insolvenzplan
Das Insolvenzplanverfahren bietet nicht nur die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren vorzeitig zu beenden, sondern auch, eine Restschuldbefreiung auch für deliktische Forderungen zu erreichen oder sogar eine gescheiterte Immobilienfinanzierung auf eine neue Grundlage zu stellen. Der Insolvenzplan ist das Herzstück des Insolvenzplanverfahrens. Er soll die Gläubiger von dem darin enthaltenen Angebot überzeugen und entscheidet über die Zulässigkeit des Verfahrens. Seine Struktur erhält er durch umfangreiche gerichtliche Normen. Doch mangelnde Zeit und fehlende Finanzierung der Beratungsstellen verlangen einen kurzen und einfach zu erstellenden Musterplan, der zum einen möglichst alle Konstellationen einer vergleichsweisen Einigung abdeckt, zum anderen auch unterschiedliche Gegebenheiten eines Insolvenzverfahrens berücksichtigt. Die Pläne in den Regelinsolvenzverfahren mit ihrem dreißig- bis fünfzigseitigen Umfang und zusätzlichen Anlagen sind von diesen Vorgaben weit entfernt. Ziel dieses Seminars (2 Tage Präsenz = 14 Unterrichtsstunden) ist es, anhand eines für die öffentlich finanzierte Schuldner- und Insolvenzberatung konzipierten zweiseitigen Musterplans die Struktur eines Insolvenzplans zu verstehen und verschiedene Vergleichsoptionen darin darzustellen. Der Aufbau dieses Musterplans zeichnet sich darin aus, dass möglichst alle variablen Elemente des Plans im Verbraucherinsolvenzverfahren in Anlagen ausgelagert werden. Die Idee dabei ist, auf bereits vorhandene und dokumentierte Informationen des Insolvenzverwalters zurückzugreifen. Mittelpunkt dabei sind zum einen die Berichte, die der Verwalter im Verfahren dem Insolvenzgericht einreicht, zum anderen das vorläufige Schluss- und Verteilungsverzeichnis. Diese Informationen sind durch die jeweilige Prüfung der Rechtspfleger verbindlich. Die Themen im Einzelnen: Strategie im Vorfeld eines Insolvenzplanverfahrens (Ziele, Beratung, Umgang mit verzichtenden Gläubigern), Insolvenzplan (darstellender und gestaltender Teil, Anlagen), Ablauf der Verfahrens (Prüfung durch das Gericht, Termin beim Gericht). Ihr Lernaufwand beläuft sich inklusive Selbststudium auf 24 Unterrichtsstunden.