Basisseminare Schuldnerberatung für MitarbeiterInnen im Strafvollzug
Dieses regelmäßig angebotene Seminar (2 Tage Präsenz bzw. Online = 14 Stunden) wendet sich an Personen, die sich beruflich mit der Problemlage „Überschuldung“ bei Strafgefangenen im geschlossenen und/oder offenen Vollzug sowie ähnlichen Therapieeinrichtungen beschäftigen.
Schuldenregulierung ist ein wichtiger Baustein bei der Resozialisierung von Strafgefangenen. Doch Schuldenregulierung ist nicht einfach das Schreiben von Stundungsersuchen oder das Vereinbaren von Ratenzahlungen. Schnell können mit einem vorschnellen Schreiben an einzelne Gläubiger verjährte Forderungen gegenüber dem Schuldner wieder aufleben, nicht zulässige Inkassokosten akzeptiert oder eine Einigungsgebühr ins Leben gerufen werden. Daneben wirkt sich die Möglichkeit des zukünftigen Insolvenzverwalters, Zahlungen des Schuldners in der Vergangenheit an einzelne Gläubiger anzufechten, immer mehr auf die Schuldnerberatung im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens aus. Die Rechtsprechung zu diesem Bereich wird immer umfangreicher und nimmt mittlerweile auch Dritte, die Zahlungen für den Schuldner leisten, in Anspruch.
Die Teilnehmer verfügen nach dieser Veranstaltung über die grundlegenden Kompetenzen, in bestimmten Situationen eine außergerichtliche Einigung für den Schuldner zu erzielen, lernen aber auch die Grenzen einer erfolgreichen Beratung und Unterstützung kennen. Der allgegenwärtige Einfluss des Insolvenzrechts auf außergerichtliche „Einigungsaktivitäten“ wird genauso thematisiert wie die speziell im Strafvollzug einzuhaltenden Pfändungsvorschriften.
Themen sind: Schuldnerberatung (Regulierungsmöglichkeiten, Konflikte mit unterschiedlichen Zielen des Justizvollzuges und des Inhaftierten), Ratenzahlungen und Vergleiche (Bedingungen, Forderungsprüfung, (Befristete) Ratenangebote, Einzelvergleiche oder Zwangsvergleich nach InsO), Pfändungsschutz im Strafvollzug (Offener Vollzug, geschlossener Vollzug), Anfechtung von Zahlungen aus dem Haftkonto (Rückzahlung von geleisteten Zahlungen, Haftung des Justizvollzuges), Darstellung eines Insolvenzverfahrens für natürliche Personen (Ablauf der beiden Verfahren, Vor- und Nachteile. Was bedeutet eigentlich die „Restschuldbefreiung“?), Insolvenzplanverfahren. Ihr Lernaufwand beläuft sich inklusive Selbststudium auf 24 Unterrichtsstunden.