Unser regelmäßig angebotenes Grundlagenseminar (3 Tage Präsenz bzw. Online = 22 Unterrichtsstunden) führt Sie in das Arbeitsfeld der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung ein und vermittelt Ihnen die wirtschaftlichen, psychosozialen und rechtlichen Erfordernisse für eine erfolgreiche Beratungsarbeit. Angesprochen sind KollegInnen, die sich von uns als spezialisierte Schuldner- und InsolvenzberaterInnen aus- und weiterbilden lassen möchten, aber auch BeraterInnen aus allen anderen Bereichen der sozialen Arbeit, die es in ihrem beruflichen Alltag mit überschuldeten Menschen zu tun haben. Themen sind u.a.: Auftrag und Arbeitsweise der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung. Schuldner- und Gläubigerrechte. Darstellung des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens. Übersicht über Kredite und andere Schulden. Rechtliche Grundlagen bei Kreditverträgen. Erläuterung von Kreditberechnungen. Die SCHUFA. Darstellung von Theorie und Praxis des Inkassorechtes. Überblick über das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung. Sanierungsmodelle. Verhandeln mit Schuldnern und Gläubigern. Das Mitbringen aktueller Gesetzestexte (BGB, ZPO, InsO) ist eventuell hilfreich, aber nicht Bedingung. Ihr Lernaufwand beläuft sich inklusive Selbststudium auf 40 Unterrichtsstunden.
In unserem regelmäßig angebotenen Aufbauseminar (3 Tage Präsenz bzw. Online = 22 Unterrichtsstunden) werden die bereits erworbenen Kenntnisse im Bereich der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung ausgebaut. Das Angebot richtet sich daher an KursteilnehmerInnen, die schon ein Grundlagenseminar bei uns beziehungsweise einem anderen Fortbildungsträger besucht haben oder die bereits über praktische Erfahrungen bei der Beratung überschuldeter Menschen verfügen. Themen sind u.a.: Umgang mit Forderungen öffentlicher Gläubiger. Vertiefung Zwangsvollstreckung. Praxisbericht eines Gerichtsvollziehers. Lohn- und Gehaltsabtretungen. Verjährung von Forderungen. Rechtliche Bestimmungen bei Schulden von Kindern und Jugendlichen. Schuldenprävention für Jugendliche und junge Erwachsene. Verfahren und Regelungen zur Verbraucherinsolvenz und zur Restschuldbefreiung. Krisenberatung und Klientenmotivation in der ressourcenorientierten Schuldnerberatung, Schuldnerberatung für Selbständige, Online-Schuldnerberatung, Fallbesprechungen aus der Praxis der ReferentInnen und TeilnehmerInnen. Das Mitbringen aktueller Gesetzestexte (BGB, ZPO, InsO) ist eventuell hilfreich, aber nicht Bedingung. Ihr Lernaufwand beläuft sich inklusive Selbststudium auf 40 Unterrichtsstunden.
Das als Werkstatt konzipierte Praxisseminar Schuldnerberatung mit InsO (3 Tage Präsenz = 18 Unterrichtsstunden) ist ein Forum für den Erfahrungsaustausch. Neben praxisrelevanten Informationen zu den Entwicklungen in der Schuldnerberatung werden anhand der von TeilnehmerInnen eingebrachten Fälle sowohl aktuelle rechtliche als auch beraterische und verhandlungspraktische Perspektiven bearbeitet. Seminarleiter Frank Wiedenhaupt und kurzfristig eingeladene ExpertInnen diskutieren mit Ihnen über aktuelle Themen aus der Schuldnerberatung. Wir freuen uns über TeilnehmerInnen an unseren Grundlagen- und Aufbauseminaren der letzten Jahre, selbstverständlich aber auch über PraktikerInnen aus der Schuldnerberatung, die erstmals ein Seminar bei InFobiS besuchen möchten. Die TeilnehmerInnen werden insbesondere gebeten, konkrete Probleme, Fragestellungen und „Unsicherheiten“ aus der Beratungspraxis mitzubringen. Das Mitbringen aktueller Gesetzestexte (BGB, ZPO, InsO) ist eventuell hilfreich, aber nicht Bedingung.
Dieses regelmäßig angebotene Seminar (2 Tage Präsenz bzw. Online = 14 Stunden) wendet sich an Personen, die sich beruflich mit der Problemlage „Überschuldung“ bei Strafgefangenen im geschlossenen und/oder offenen Vollzug sowie ähnlichen Therapieeinrichtungen beschäftigen.
Schuldenregulierung ist ein wichtiger Baustein bei der Resozialisierung von Strafgefangenen. Doch Schuldenregulierung ist nicht einfach das Schreiben von Stundungsersuchen oder das Vereinbaren von Ratenzahlungen. Schnell können mit einem vorschnellen Schreiben an einzelne Gläubiger verjährte Forderungen gegenüber dem Schuldner wieder aufleben, nicht zulässige Inkassokosten akzeptiert oder eine Einigungsgebühr ins Leben gerufen werden. Daneben wirkt sich die Möglichkeit des zukünftigen Insolvenzverwalters, Zahlungen des Schuldners in der Vergangenheit an einzelne Gläubiger anzufechten, immer mehr auf die Schuldnerberatung im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens aus. Die Rechtsprechung zu diesem Bereich wird immer umfangreicher und nimmt mittlerweile auch Dritte, die Zahlungen für den Schuldner leisten, in Anspruch.
Die Teilnehmer verfügen nach dieser Veranstaltung über die grundlegenden Kompetenzen, in bestimmten Situationen eine außergerichtliche Einigung für den Schuldner zu erzielen, lernen aber auch die Grenzen einer erfolgreichen Beratung und Unterstützung kennen. Der allgegenwärtige Einfluss des Insolvenzrechts auf außergerichtliche „Einigungsaktivitäten“ wird genauso thematisiert wie die speziell im Strafvollzug einzuhaltenden Pfändungsvorschriften.
Themen sind: Schuldnerberatung (Regulierungsmöglichkeiten, Konflikte mit unterschiedlichen Zielen des Justizvollzuges und des Inhaftierten), Ratenzahlungen und Vergleiche (Bedingungen, Forderungsprüfung, (Befristete) Ratenangebote, Einzelvergleiche oder Zwangsvergleich nach InsO), Pfändungsschutz im Strafvollzug (Offener Vollzug, geschlossener Vollzug), Anfechtung von Zahlungen aus dem Haftkonto (Rückzahlung von geleisteten Zahlungen, Haftung des Justizvollzuges), Darstellung eines Insolvenzverfahrens für natürliche Personen (Ablauf der beiden Verfahren, Vor- und Nachteile. Was bedeutet eigentlich die „Restschuldbefreiung“?), Insolvenzplanverfahren. Ihr Lernaufwand beläuft sich inklusive Selbststudium auf 24 Unterrichtsstunden.
Mit verschuldetem Klientel haben wir es in den meisten Bereichen der sozialen Arbeit zu tun. Ob Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, allgemeine Sozialberatung oder spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatung: Überall sollte das Thema „Vermeidung von Überschuldung“ transportiert werden. Neben einer Einführung in die Schuldenpräventionsarbeit geht es in diesem wieder regelmäßig angebotenen Seminar (2 Tage Präsenz = 14 Unterrichtsstunden) um Ansätze zur Konsum- und Werteerziehung, rechtliche Grundlagen zur Haftungsbegrenzung bei Minderjährigen, die Bedeutung von Finanzkompetenz für den Bereich der Sekundarschule und in der Ausbildung junger Erwachsener. Sie erhalten einen Überblick zur Methodenlehre, den aktuellen Angeboten der Schuldenprävention in Deutschland (Schweiz und Österreich) sowie Einblick in Möglichkeiten der Projektfinanzierung. Ihr Lernaufwand beläuft sich inklusive Selbststudium auf 24 Unterrichtsstunden.
Der Klient sitzt dem Berater gegenüber. Die Kontopfändung des Finanzamtes hat ihn in die Schuldnerberatung getrieben. Kaum mit geeigneten Unterlagen ausgerüstet hofft er, dass er sein Gewerbe weiterführen kann, seine Immobilie gerettet wird und die Bürgschaft seiner Schwiegermutter ungültig ist. Klienten, die ihr Einkommen aus einer wirtschaftlich selbstständigen Tätigkeit beziehen, suchen immer öfter den Kontakt zur Schuldnerberatung. Gescheiterte Ich-AGs, überhastete Gründungen aus der Not heraus sowie Selbstständigkeiten als Alternative zur Langzeitarbeitslosigkeit führen leider nicht selten in die Überschuldung.
Neu hinzukommen wird eine sehr hohe Anzahl von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen, die durch das Herunterfahren der Wirtschaft zur Eindämmung der Corona-Krise ihre eigentlich in der Mehrzahl erfolgreichen Tätigkeiten erst gar nicht ausüben konnten und aktuell nur eingeschränkt aufrecht erhalten können.
Die Existenzprobleme, die dadurch entstehen, betreffen dabei nicht nur den eigentlichen Schuldner sondern auch sein familiäres Umfeld. Ziel unseres regelmäßig angebotenen Seminars (2 Tage Präsenz bzw. Online = 14 Unterrichtsstunden) ist es, die TeilnehmerInnen zu befähigen, aus einer anfänglich ungeordneten Informationslage des Schuldners mit Hilfe eines Prioritätenrasters die nötige Struktur zu schaffen, um damit die schuldnerischen Probleme des Klienten zügig und effektiv zu erfassen und zu lösen. Mit Hilfe von Fallbeispielen, auch aktuell aus Branchen, die zur Zeit am Meisten wegen der Virus-Krise zu kämpfen haben, soll eine gewisse Sicherheit mit den anfänglich noch ungeordneten Problemen vermittelt werden. Ihr Lernaufwand beläuft sich inklusive Selbststudium auf 24 Unterrichtsstunden.
SchuldnerberaterInnen werden immer wieder mit Fragestellungen aus dem Sozialgesetzbuch, insbesondere dem SGB II oder aber auch dem SGB XII konfrontiert, da viele überschuldete Menschen Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und XII beziehen. In diesem regelmäßig angebotenen Einführungsseminar (2 Tage Präsenz bzw. Online = 14 Unterrichtsstunden) bieten wir einen Überblick über die wichtigsten Fragestellungen aus diesem Bereich. Themenschwerpunkte sind die Möglichkeiten der Übernahme von Miet- und/oder Energieschulden, die Vergabe von Darlehen und deren Tilgung während des Leistungsbezuges, die Aufrechnung bei Überzahlungen, die Abgrenzung zwischen dem SGB II und dem 3.und 4. Kapitel SGB XII und die Sonderregelungen für Auszubildende. Änderungen, die aufgrund des eingeführten Bürgergeldes relevant sind, werden aktuell mitberücksichtigt. Des Weiteren können Fragestellungen der TeilnehmerInnen im Vorfeld eingebracht und in den Seminaren behandelt werden. Ihr Lernaufwand beläuft sich inklusive Selbststudium auf 24 Unterrichtsstunden.
Dieses regelmäßig angebotene Vertiefungsseminar (2 Tage Präsenz bzw. Online = 14 Unterrichtsstunden) soll SchuldnerberaterInnen die Möglichkeit geben, aufbauend auf dem Einführungsseminar gleichen Namens einzelne Themen aus dem SGB II und dem 3.und 4.Kapitel SGB XII intensiv zu bearbeiten. Der besondere Schwerpunkt wird auf dem Einsatz des Einkommens und seiner Bereinigung liegen. Anhand konkreter Berechnungsbeispiele und durch Gruppenarbeit wird dieses Thema anschaulich vermittelt. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Bereich der Sanktionen, da die Kürzung oder der Wegfall der Leistungen immer auch zu möglichen Mietschulden oder sonstigen finanziellen Notlagen führen kann. Änderungen, die aufgrund des eingeführten Bürgergeldes relevant sind, werden aktuell mitberücksichtigt. Des Weiteren können Fragestellungen der Teilnehmer/innen im Vorfeld eingebracht und in den Seminaren behandelt werden. Ihr Lernaufwand beläuft sich inklusive Selbststudium auf 24 Unterrichtsstunden.
In unserem regelmäßig angebotenen Einführungsseminar (2 Tage Präsenz bzw. Online = 14 Unterrichtsstunden) werden das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Verfahren zur Erlangung der Restschuldbefreiung in Grundzügen umfassend vermittelt. Änderungen durch aktuelle Gesetzesvorhaben werden einbezogen. Angesprochen sind BeraterInnen aus sozialen Einrichtungen, die sich einen umfassenden Überblick über das Verbraucherinsolvenzverfahren verschaffen wollen, und BeraterInnen, die neu in die Schuldner- und Insolvenzberatung einsteigen. Ihr Lernaufwand beläuft sich inklusive Selbststudium auf 24 Unterrichtsstunden.
Unser dreitägiges praxisbezogenes, regelmäßig angebotenes Vertiefungsseminar (2 Tage Präsenz bzw. Online = 14 Unterrichtsstunden) richtet sich an BeraterInnen, die schon ein Einführungsseminar zur Verbraucherinsolvenz bei uns oder einem anderen Fortbildungsträger besucht haben oder die bereits über praktische Erfahrungen in der Schuldner- und Insolvenzberatung verfügen. Themen sind u.a.: Aufgaben und Befugnisse der „geeigneten Stellen“ nach § 305 InsO und den Länderausführungsgesetzen, Gestaltung von Schuldenbereinigungsplänen bei der außergerichtlichen Einigung und im Schuldenbereinigungsverfahren, Umgang mit von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderungen, Einkommen und Vermögen des Schuldners als Insolvenzmasse. Dazu wird ein Treuhänder über seine Tätigkeit informieren. Ihr Lernaufwand beläuft sich inklusive Selbststudium auf 24 Unterrichtsstunden.
Das als Werkstatt konzipierte, regelmäßig angebotene Praxisseminar (3 Tage Präsenz = 18 Unterrichtsstunden) ist seit vielen Jahren unser nachgefragtes Forum für einen qualifizierten Erfahrungsaustausch, in dem die neuesten praxisrelevanten Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren vermittelt werden. Die TeilnehmerInnen, überwiegend MitarbeiterInnen aus Schuldnerberatungsstellen, die als "geeignete Stellen" nach § 305 InsO tätig sind, können ihre Kenntnisse in den einzelnen Verfahrensstufen (Außergerichtliche Einigung, Schuldenbereinigungsplan, gerichtliches Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung) unter fachlicher Begleitung anhand von konkreten Praxisbeispielen überprüfen und unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung vertiefen und erweitern. Das Seminar bietet auch die Gelegenheit, die bisherigen Erfahrungen mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren im Kontext der Schuldnerberatung als Aufgabe sozialer Arbeit zu reflektieren. Erwünscht ist die Bereitschaft, eigene Erfahrungen einzubringen. Herzlich eingeladen zu diesen Veranstaltungen sind die TeilnehmerInnen unserer früheren Vertiefungs- bzw. Werkstattseminare zum Thema Verbraucherinsolvenz. Ebenso gerne gesehen sind aber auch KollegInnen, die erstmals ein Seminar bei InFobiS besuchen möchten. Die TeilnehmerInnen werden gebeten, aktuelle Gesetzestexte (BGB, ZPO, InsO) mitzubringen. Ihr Lernaufwand beläuft sich inklusive Selbststudium auf 24 Unterrichtsstunden.
Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen ermöglicht in vielen Überschuldungsfällen die Vermeidung der Inanspruchnahme von Unterhaltsvorschusskasse und Sozialleistungsträgern. Mit gleichzeitiger Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens kann sich ein Unterhaltsschuldner nach 3 Jahren von allen seinen Schulden befreien. In diesem regelmäßig angebotenen Seminar (2 Tage Präsenz bzw. Online = 14 Stunden) sollen die Voraussetzungen und die aussichtsreichen Fälle herausgearbeitet werden. Themen sind: Unterhaltstatbestände und ihre Grundsätze. Überschuldung im Unterhaltsrecht. Unterhaltsrechtliche Behandlung von Verbindlichkeiten. Mangelfall. Obliegenheiten im Unterhaltsrecht. §§ 850c ZPO und die Pfändung in den Vorrangbereich. Insolvenzverfahren als Ausweg. Die TeilnehmerInnen werden gebeten, aktuelle Gesetzestexte (BGB, ZPO, InsO) mitzubringen. Ihr Lernaufwand beläuft sich inklusive Selbststudium auf 24 Unterrichtsstunden.
Das Insolvenzplanverfahren bietet nicht nur die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren vorzeitig zu beenden, sondern auch, eine Restschuldbefreiung auch für deliktische Forderungen zu erreichen oder sogar eine gescheiterte Immobilienfinanzierung auf eine neue Grundlage zu stellen. Der Insolvenzplan ist das Herzstück des Insolvenzplanverfahrens. Er soll die Gläubiger von dem darin enthaltenen Angebot überzeugen und entscheidet über die Zulässigkeit des Verfahrens. Seine Struktur erhält er durch umfangreiche gerichtliche Normen. Doch mangelnde Zeit und fehlende Finanzierung der Beratungsstellen verlangen einen kurzen und einfach zu erstellenden Musterplan, der zum einen möglichst alle Konstellationen einer vergleichsweisen Einigung abdeckt, zum anderen auch unterschiedliche Gegebenheiten eines Insolvenzverfahrens berücksichtigt. Die Pläne in den Regelinsolvenzverfahren mit ihrem dreißig- bis fünfzigseitigen Umfang und zusätzlichen Anlagen sind von diesen Vorgaben weit entfernt. Ziel dieses Seminars (2 Tage Präsenz = 14 Unterrichtsstunden) ist es, anhand eines für die öffentlich finanzierte Schuldner- und Insolvenzberatung konzipierten zweiseitigen Musterplans die Struktur eines Insolvenzplans zu verstehen und verschiedene Vergleichsoptionen darin darzustellen. Der Aufbau dieses Musterplans zeichnet sich darin aus, dass möglichst alle variablen Elemente des Plans im Verbraucherinsolvenzverfahren in Anlagen ausgelagert werden. Die Idee dabei ist, auf bereits vorhandene und dokumentierte Informationen des Insolvenzverwalters zurückzugreifen. Mittelpunkt dabei sind zum einen die Berichte, die der Verwalter im Verfahren dem Insolvenzgericht einreicht, zum anderen das vorläufige Schluss- und Verteilungsverzeichnis. Diese Informationen sind durch die jeweilige Prüfung der Rechtspfleger verbindlich. Die Themen im Einzelnen: Strategie im Vorfeld eines Insolvenzplanverfahrens (Ziele, Beratung, Umgang mit verzichtenden Gläubigern), Insolvenzplan (darstellender und gestaltender Teil, Anlagen), Ablauf der Verfahrens (Prüfung durch das Gericht, Termin beim Gericht). Ihr Lernaufwand beläuft sich inklusive Selbststudium auf 24 Unterrichtsstunden.